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Aufenthalt in Australien: Visa für Urlaubs- und Geschäftsreisen

Kängurus und Koalas, Great Barrier Reef und Ayers Rock – Australien ist für viele ein faszinierender Sehnsuchtsort. Ob privater Aufenthalt oder doch Business-Trip: Ohne ein entsprechendes Visum ist es nicht möglich, Down Under zu bereisen oder sich dort geschäftlich aufzuhalten.

Wer die Kängurus live vor Ort erleben will, braucht ein Visum für Australien; CC0

Der sogenannte Fünfte Kontinent beeindruckt mit seiner exotisch vielfältigen Fauna und Flora, Bilderbuch-Stränden, einer einmaligen Geschichte und Kultur und natürlich dem gelassenen Australian Way of Life – der sich sowohl in den quirligen Metropolen als auch am Land entdecken lässt und viele Menschen aus aller Welt begeistert.

Wer Australien im Urlaub kennenlernen möchte oder aus beruflichen Gründen besuchen darf, braucht dazu ein passendes Visum Australien. Nur mit einem gültigen Visum für die Urlaubs- oder Geschäftsreise – ein eVisitor – lässt sich der Check-in für den Australienflug vornehmen. Somit brauchen auch alle deutschen Touristen und Businessreisende ein Visum für Down Under, auch mitreisende Kinder benötigen ein solches.

Da das Visum schon beim Einchecken oder Einsteigen – abhängig von der Fluggesellschaft – kontrolliert wird, ist eine rechtzeitige Beantragung des eVisitor unerlässlich. In der Regel werden die Anträge zwar innerhalb weniger Tage bearbeitet, dennoch raten die Einwanderungsbehörden zu einer Antragstellung schon einige Woche vor der Abreise, die auch direkt auf deren Online-Auftritt https://immi.homeaffairs.gov.au/ möglich ist.

Das eVistor Australien
Die verschiedenen Visa für Australien unterscheiden sich nach Dauer sowie Art des Aufenthalts. Das sogenannte eVisitor (auch Touristen- oder Geschäftsvisum genannt) wird am öftesten verwendet: Es lässt sich sowohl für Geschäfts- als auch Urlaubsreisen nutzen. Abgesehen davon gilt es zudem für ehrenamtliche Tätigkeiten, für ein Kurzstudium oder die Teilnahme an einer Schulung oder einem Kurs.

Ein anderes oft beantragtes Visum ist die ETA (Electronic Travel Authority) Australien. Diese nutzen Staatsangehörige von Kanada, Brunei, der USA, Japan, Malaysia, Hongkong, Singapur, Taiwan und Südkorea, da sie kein eVisitor für Australien beantragen können. EU-Staatsbürger dürfen hingegen zwischen eVisitor und ETA Australien wählen – Letzteres ist jedoch teurer und gilt für dieselbe Aufenthaltsdauer und -zwecke. Eine Beantragung empfiehlt sich daher nur, wenn die Voraussetzungen für ein eVisitor nicht erfüllt werden.

Voraussetzungen für ein eVisitor
Abgesehen davon, dass es sich beim Aufenthaltszweck um eine Urlaubs- oder Geschäftsreise (bzw. ehrenamtliche Tätigkeit oder Kurzstudium bzw. Kurs-/Schulungsteilnahme) handeln muss, sind folgende Voraussetzungen für ein eVisitor zu erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Bearbeitung muss man sich außerhalb von Australien aufhalten.
  • Bei Ankunft in Down Under ist der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig.
  • An Tuberkulose Erkrankte dürfen nicht einreisen.
  • Es bestehen keine offenen Schulden bei der australischen Regierung.
  • Antragsteller dürfen in keinem Land der Erde zu insgesamt mehr als 12 Monaten Haft verurteilt worden sein.
  • Während des Australien-Aufenthalts werden keine Waren oder Dienstleistungen an australische Verbraucher verkauft.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann hier einfach ein Visum für Australien beantragen.

Gültigkeit des eVisitor Australien
Das eVisitor Australien hat eine Gültigkeit von 12 Monate ab Genehmigung des Antrages. Während dieses Zeitrahmens darf beliebig oft eingereist werden – allerdings darf jeder Aufenthalt in Australien maximal drei Monate dauern. Eine Verlängerung dieses Visums ist nicht möglich – jedoch ist eine Neu-Beantragung beliebig oft möglich, sofern man sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Australien befindet.

 

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