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Reisepass für Kinder ist ab sofort Pflicht

Kind mit Reisepass

„Jetzt habe ich einen eigenen Reisepass!“

Seit dem 26.6.2012 gibt es neue Einreisebestimmungen. Es reicht nicht mehr, den Reisepass der Eltern durch einen Kinder-Eintrag zu ergänzen. Neuerdings brauchen alle Kinder, selbst Neugeborene, einen eigenen Reisepass bzw. Ausweis. Dieser gilt dann bis zum Ablauf der Gültigkeit. Der Reisepass der Eltern behält trotz Eintrag der Kinder weiter seine Gültigkeit.

Theoretisch kann der beantragte Kinder-Ausweis/Reisepass gleich mitgenommen werden, wenn alle Modalitäten erfüllt sind:

  • Antrag mit Unterschrift beider Elternteile bzw. Sorgerechtsnachweis.
  • Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung anwesend sein, Kinder ab 10 Jahren müssen selbst unterschreiben.
  • Familienstammbuch, Geburtsurkunde
  • Biometrisches Passbild im vorgeschriebenen Format
  • Körpergröße, Augenfarbe

Es gibt drei verschiedene Ausweise/Reisepässe für Kinder:

Ein Kinderausweis kostet € 13.- und hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, kann verlängert werden, allerdings nicht länger als bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach gilt der normale Personalausweis.

Ein elektronischer Reisepass kann für Kinder an 12 Jahren beantragt werden.
Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Er kostet € 37,50 und hat eine Wartezeit von 4-6 Wochen. Wird der Pass schneller benötigt, so ist dies zu einem Aufpreis von € 32 möglich.

Ein Personalausweis kann für Jugendliche ab 16 Jahren beantragt werden. Die Gebühr beträgt € 22,80, die Wartezeit 3-4 Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Welches Dokument beantragt werden soll, hängt vom Reiseziel ab. Über die jeweiligen Einreisebedingungen informiert das Auswärtige Amt.

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