Das Amtsgericht Rostock hat entschieden, dass auf Kreuzfahrtschiffen absolute Ruhe nicht möglich ist und ein gewisser Lärm zum normalen Betrieb dazu gehört (Az.: 47 C 241/10). Damit wurde eine Klage auf Schadensersatz wegen Lärmbelästigung durch das Öffnen und Schließen der … Weiterlesen
23. August 2011
von h.if.
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