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Verbraucherschutz: Geld zurück bei Bahn- und Flugverspätung oder stornierten Reisen

Egal ob Flugstornierung, Bahnverspätung oder Pauschalreisestorno – läuft eine gebuchte Reise nicht wie geplant oder kann nicht angetreten werden, ist das immer ärgerlich. In der Regel besteht aber stets ein Anspruch auf Erstattung gewisser Kosten. RightNow verhilft Betroffenen zu ihrem Recht.

Flugtafel

Was tun, wenn der Flieger nicht kommt? CC0

Es gibt viele Gründe, wieso ein Flug oder eine Pauschalreise storniert werden muss – in der Regel sind es keine erfreulichen. Zusätzlich müssen sich Betroffene dann außerdem mit Stornogebühren und Ähnlichem herumschlagen – was viele aber nicht wissen: Auch bei Billigflügen lässt sich im Stornierungsfall Geld zurückholen. Zwar nicht der volle Preis, doch wenigstens Steuern, Airportgebühren und gebuchte Zusatzservices, wie zum Beispiel eine Sitzplatzreservierung. Um eine Erstattung zu bekommen, müssen Betroffene aber meist diverse Formulare ausfüllen und dann ist monatelanges Warten angesagt – manche Fluggesellschaften weigern sich außerdem überhaupt, Beträge zurückzuzahlen. In diesem Fall bleibt nichts anderes als eine Klage vor Gericht übrig. Für die meisten ist es aber alleine fast unmöglich, ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen.

Doch hier kommt das Start-up RightNow ins Spiel: Das junge Legal-Tech-Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf hat sich nämlich genau auf solche Fälle spezialisiert. So besteht sein Geschäftsmodell darin, Kunden im Stornierungsfall schneller zu ihrem Geld zu verhelfen. Das macht es, indem es unter anderem Urlaubern ihre Ansprüche abkauft und diese dann rechtlich durchsetzt. Dieses Verfahren nennt sich Consumer Claims Purchasing: Forderungen der Kunden werden abgekauft, eine sofortige Erstattung ausgezahlt und dann geht das Unternehmen auf eigenes Risiko gegen Airlines, Versicherungen und Co. vor: Das bietet RightNow nämlich nicht nur für Flugstornierungen an, sondern auch für Flugverspätungen und Pauschalreisenstornierungen, für Bahnverspätungen, KFZ-Schäden und Mietnebenkosten an.

Eingereicht werden können bei RightNow übrigens sämtlich Flugtickets, die innerhalb der EU gestartet sind, oder für alle anderen Flugverbindungen, die in der EU gelandet sind – die Verjährungsfrist beträgt laut EU-Verordnung drei Jahre. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um einen Urlaub in Deutschland gehandelt hätte, in Übersee oder etwa um einen verspäteten Flug in eure europäische Metropole. Ein Anspruch auf Erstattung bei Zugverspätungen besteht ab einer Verspätung über 60 Minuten – hier liegt die Verjährungsfrist für einen entsprechenden Antrag bei einem Jahr, RightNow kümmert sich hier um alle Tickets für Fahrten innerhalb der EU und alle Bahntickets, egal ob Zeit- oder Monatskarten, BahnCard 25/50/100 oder Schönes-Wochenende-Tickets. Als Pauschalreise gilt eine solche, bei der mindestens zwei Leistungen – wie etwa Flug und Hotel – gemeinsam gebucht wurden, zudem sind Kreuzfahrten stets Pauschalreisen.

Bislang ist das Modell von RightNow jedenfalls einzigartig – kein anderes Unternehmen oder Start-up, das sich um die Durchsetzung von Verbraucherrechten kümmert, nutzt diesen Ansatz in derselben Bandbreite.

 

 

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