In Europa gibt es bislang keine einheitlichen Bußgeldvorschriften für den Straßenverkehr. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten z.B. haben ihre eigenen Regelungen, die sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Dies kann für Autofahrer, die arglos im Ausland unterwegs sind, zu erheblichen Überraschungen führen. In der Regel müssen sie dort viel tiefer in die Tasche greifen als in der Heimat und schlimmstenfalls sogar ihren Führerschein sowie ihr Auto abgeben und eine monatelange Haftstrafe antreten.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Einer der häufigsten Verkehrsverstöße ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Bußgelder dafür sind in den meisten EU-Ländern gestaffelt und richten sich nach der Höhe der Überschreitung. In Deutschland beträgt das Bußgeld für eine Überschreitung von 20 km/h in der Regel 70 Euro, für eine Überschreitung von 50 km/h mindestens 500 Euro.
In einigen Ländern sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich höher. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h kosten mindestens 585 Euro (Norwegen), 215 Euro (Schweden), 200 Euro (Finnland), 195 Euro (Niederlande) sowie 180 Euro in der Schweiz und 175 Euro in Italien.
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist in allen EU-Ländern verboten. Die zulässige Blutalkoholkonzentration (BAK) liegt in den meisten Ländern bei 0,5 Promille. In Deutschland, Österreich und Ungarn liegt die Grenze bei 0,5 Promille, in Frankreich, Italien und Spanien bei 0,5 bis 0,8 Promille.
In einigen Ländern sind die Strafen für Alkohol am Steuer sehr hoch. In Italien kann bei 1,5 Promille Alkohol im Blut sogar das Fahrzeug enteignet werden. Ähnlich ist es in Dänemark ab einem Blutalkoholwert von 2,0 Promille. Ab 1,0 Promille droht in Schweden gar eine Freiheitsstrafe von einem Monat, in Spanien sind es ab 1,2 Promille drei Monate.
Andere Verstöße
Auch für andere Verkehrsverstöße, wie beispielsweise das Fahren ohne Gurt, das Telefonieren am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel, gibt es in den EU-Ländern unterschiedliche Bußgeldregelungen.
In Deutschland beträgt das Bußgeld für das Fahren ohne Gurt 30 Euro, für das Telefonieren am Steuer 60 Euro und für das Überfahren einer roten Ampel 90 Euro.
In einigen Ländern sind die Bußgelder für diese Verstöße deutlich höher. In Italien werden für das Fahren ohne Gurt mindestens 100 Euro fällig, für das Telefonieren am Steuer mindestens 150 Euro und für das Überfahren einer roten Ampel mindestens 200 Euro.
Auswirkungen auf den Urlaub
Wenn Sie im Urlaub mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie sich vor der Fahrt über die geltenden Verkehrsregeln und Bußgeldvorschriften im jeweiligen Land informieren. Die Informationen finden Sie in der Regel auf den Websites der Verkehrsministerien oder -behörden der jeweiligen Länder.
Ignorieren Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht. Das kann zu weiteren Konsequenzen, wie beispielsweise dem Entzug der Fahrerlaubnis, führen.
Ausblick
Die EU arbeitet daran, die Bußgeldvorschriften im Straßenverkehr zu vereinheitlichen. Im Jahr 2014 wurde eine Richtlinie verabschiedet, die Mindeststandards für die Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße vorschreibt. Die Richtlinie sieht beispielsweise vor, dass das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mindestens 70 Euro betragen muss.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist jedoch Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Daher ist es noch nicht abzusehen, wann eine vollständige Vereinheitlichung der Bußgeldvorschriften im Straßenverkehr erreicht sein wird.